Rechtsprechung
VG Cottbus, 15.11.2016 - 6 L 411/14 |
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 15.11.2016 - 6 L 411/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 9 S 28.16
Wird zitiert von ... (2)
- VG Cottbus, 23.08.2018 - 6 K 1730/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Diesen wies die Kammer mit Beschluss vom 15. November 2016 (VG 6 L 411/14) zurück.Die Wirksamkeit der Satzung, insbesondere des festgelegten Beitragsmaßstabes und des Beitragssatzes einschließlich der zugrunde liegenden Beitragskalkulation, hat die Kammer bereits mit Urteil vom 24. Juni 2015 - VG 6 K 336/13 - (…juris Rn. 44 ff.) festgestellt, woran festgehalten wird, zumal der Kläger diesbezüglich substantiierte Bedenken nicht vorgetragen hat (vgl. hierzu bereits Beschluss der Kammer vom 15. November 2016 - VG 6 L 411/14 - S. 4 EA).
Allein aus dem von ihm in Bezug genommenen Umstand, dass hinsichtlich benachbarter Grundstücke 1995 Beitragsbescheide erlassen worden sind, lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit schlussfolgern, dass auch das hier streitgegenständliche Grundstück bereits veranlagt worden ist (vgl. so bereits Beschluss der Kammer vom 15. November 2016 - VG 6 L 411/14 -, S. 6 f. EA).
Die Kammer hat hierzu bereits mit Beschluss vom 15. November 2016 - VG 6 L 411/14 - festgestellt, dass die Voraussetzungen des im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnden Rechtsinstituts der Verwirkung hier nicht gegeben sind.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechtes ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (vgl. Beschluss der Kammer vom 15. November 2016 - VG 6 L 411/14 -, S. 8 EA unter Bezugnahme auf Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 2. November 2005 - 1 L 105/05 -, juris Rn. 81).
Auch soweit nicht auf den konkreten Anspruch, sondern allgemein die Befugnis zur Beitragserhebung abzustellen wäre und es damit auf den Zeitpunkt der Schaffung der Anschlussmöglichkeit an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Beklagten ankäme, hat der Beklagte jedenfalls zu keinem Zeitpunkt den Eindruck erweckt, er werde den Kläger nicht veranlagen, zumal es auch an einer entsprechenden Vertrauensbetätigung des Klägers fehlt (vgl. ausführlich bereits Beschluss der Kammer vom 15. November 2016 - VG 6 L 411/14 -, a. a. O.).
- VG Cottbus, 05.12.2018 - 6 K 1664/14
Entstehung erstmaliger Anschlussmöglichkeit bei Beitritt einer Körperschaft zu …
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechtes ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (vgl. Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 15. November 2016 - VG 6 L 411/14 -, S. 8 EA unter Bezugnahme auf Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 2. November 2005 - 1 L 105/05 -, juris Rn. 81).